Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungseinrichtungen
Gegenstand der AGB
Centralregister Mediation betreibt unter der Domain Centralregister-mediation.de eine Plattform für MediatorInnen, Weiterbildungseinrichtungen und Personen, die an Mediation interessiert sind. Dies können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Personen- und Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder sonstige Institutionen (nachfolgend zusammenfassend Interessierte Personen) sein.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB/WBE) regeln das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Nutzung der Plattform Centralregister-Mediation.de durch Weiterbildungseinrichtungen (nachfolgend auch Weiterbildungsanbieter oder WBE) bezogen auf (und um) das Thema Mediation. Als Weiterbildungseinrichtung ist eine Nutzung dieser Plattform nur gestattet, wenn Sie diese AGB anerkennen. Wenn Sie mit den AGB nicht einverstanden sind, ist Ihnen eine Nutzung der Plattform als Weiterbildungseinrichtung nicht gestattet. Wenn Sie Fragen zu den AGB haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@centralregister-mediation.de.
A. Registrierung und Abschluss des Nutzungsvertrages
1. Registrierung
1.1. Für die Nutzung der Plattform Centralregister Mediation ist eine Registrierung erforderlich.
1.2. Bei der Registrierung sind alle Angaben vollständig und korrekt zu machen. Alle Registrierungs- und sonst erforderlichen Daten sind stets richtig und aktuell zu halten. Nur wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, kann durch Absenden des ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulars ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages abgegeben werden. Centralregister Mediation wird diesen prüfen und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Übernahme einer entsprechenden Verpflichtung technische oder sonstige Maßnahmen zur Identifizierung und/oder Authentifizierung durchführen. Die Annahme des Angebots durch Centralregister Mediation erfolgt durch Freischaltung. Hierfür erhalten Sie eine E-Mail mit einem link, der von Ihnen zu aktivieren ist.
1.3. Wird die Registrierung zugelassen, vergibt Centralregister Mediation für die Nutzung der Plattform ein Passwort. Das Passwort kann individuell geändert werden. Das Passwort ist nur für die registrierte WBE bestimmt. Über das Passwort können Weiterbildungsangebote eingestellt und geändert werden. Behandeln Sie das Passwort daher in Ihrem eigenen Interesse vertraulich. Bestehen Anhaltspunkte, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort haben, ist Centralregister Mediation unverzüglich zu informieren.
1.4. Eine Mehrfachanmeldung ist unzulässig. Der Nutzungsvertrag ist nicht übertragbar.
2. Nutzungsvertrag
2.1. Weiterbildungsanbieter haben auf der Plattform von Centralregister Mediation (nachfolgend auch CM-Plattform) die Möglichkeit, ihre Ausbildungen, Fortbildungen, Seminare (zusammenfassend Weiterbildungsangebote) darzustellen, anzubieten und zu bewerben. Centralregister Mediation bietet insoweit einen virtuellen Marktplatz. Ein Vertrag über die Durchführung einer Aus- bzw. Weiterbildung wird ausschließlich zwischen dem Weiterbildungsanbieter und der/dem TeilnehmerIn geschlossen. Centralregister Mediation ist hieran nicht beteiligt. Centralregister Mediation ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe einer Partei.
2.2. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages ist die WBE berechtigt, die auf der Plattform Centralregister Mediation bereit gestellten Funktionen bestimmungsgemäß zu benutzen. Es besteht kein Anspruch auf darüber hinaus gehende Leistungen (z.B. Bearbeitung von Beschwerden, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen) oder auf Bereitstellung zusätzlicher Funktionen. Anregungen für zusätzliche Funktionen jedoch sind stets willkommen.
2.3. Centralregister Mediation wird die CM-Plattform betreiben und diese zugänglich halten, ist jedoch jederzeit berechtigt, den Funktionsumfang auszuweiten, zu beschränken oder zu verändern. Die Wartung der Plattform Centralregister Mediation kann die Nutzbarkeit einschränken. Das Centralregister Mediation wird Wartungsarbeiten grundsätzlich zu Zeiten mit möglichst geringer Nutzung durchführen.
2.4. Eine bestimmte Verfügbarkeit der CM-Plattform wird nicht zugesichert.
2.5. Centralregister Mediation wird die CM-Plattform in einem geeigneten Rechenzentrum betreiben. Centralregister Mediation wird den Rechenzentrumsbetreiber vertraglich verpflichten, dieses innerhalb der EU zu betreiben, um den entsprechenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes Rechnung zu tragen.
B. Rechte und Pflichten
1.1. Die Plattform Centralregister Mediation darf nicht zweckentfremdet werden. Durch Weiterbildungsanbieter dürfen ausschließlich Leistungen aus dem Bereich sowie aus dem Umfeld der Mediation angeboten werden. Wenn (zusätzlich) andere Leistungen angeboten werden, ist Centralregister Mediation berechtigt, dieses Angebot zu entfernen bzw. die WBE aufzufordern, das Angebot unverzüglich selbst von der CM-Plattform zu entfernen.
Jede rechtwidrige Nutzung der CM-Plattform ist untersagt. Centralregister Mediation bittet um unverzügliche Benachrichtigung per E-Mail, sollte eine rechtswidrige oder zweckfremde Nutzung der CM-Plattform bemerkt werden.
1.2. Jede WBE ist für die selbst eingestellten Inhalte uneingeschränkt verantwortlich. Jede unrichtige bzw. zu aktualisierende Angabe ist unverzüglich zu korrigieren/aktualisieren. Im Zweifel ist vor Einstellung von Angeboten und Inhalten in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen (z.B. Marken, Namens-, Urheber und Datenschutzrecht, Jugendschutz). Das Centralregister Mediation wird eine solche Prüfung nicht vornehmen.
1.3. Die WBE ist verpflichtet, bei Nutzung der CM-Plattform alle einschlägigen rechtlichen Informationspflichten zu erfüllen. Es liegt in der Verantwortung der WBE, angebotene Weiterbildungen tatsächlich auch durchzuführen. Die WBE hat, sollte eine Weiterbildung nicht stattfinden können, selbständig und rechtzeitig die angelemdeten Teilnehmer hierüber zu informieren.
1.4. Die WBE wird gebeten, hinsichtlich aller auf der CM-Plattform eingestellten Inhalte eine Sicherungskopie vorzuhalten, damit im Falle eines Systemausfalles eine möglichst vollständige Rekonstruktion mit möglichst geringem Aufwand ermöglicht.
2. Die WBE hat auf der CM-Plattform die Möglichkeit, das angebotene Leistungsspektrum darzustellen. Die Darstellung hat korrekt und wahrheitsgemäß zu erfolgen. Falsche, rechtswidrige, insbesondere wettbewerbsrechtlich unzulässige Angaben sind zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung gilt als missbräuchliche Nutzung.
3. Centralregister Mediation ist berechtigt, rudimentäre Daten (Art und Umfang der Aus- bzw. Weiterbildung, Anzahl Teilnehmer [soweit bekannt])zu erheben, zu speichern und an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesjustizministerium oder eine von diesem benannte Stelle zu melden.
C. Vergütung je Angebot je Monat
Die Nutzung des Portals Centralregister Mediation ist kostenpflichtig. Die Registrierung ist kostenfrei. Dementsprechend ist grundsätzlich auch der reine Abschluss des Nutzungsvertrages kostenfrei. Gebühren werden nur erhoben, wenn auch tatsächlich eine Nutzung der CM-Plattform durch Einstellen eines Weiterbildungsangebots erfolgt. Hierbei werden Gebühren je Angebot und je Monat berechnet. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich an und wird gesondert ausgewiesen. Die Einstelldauer von einem Monat kann nicht unterschritten werden. Auch wenn das Angebot vorher entfernt wird, fällt gleichwohl die Gebühr für einen ganzen Monat an. Jeder angefangene, neue Monat wird als Verlängerungsmonat angesehen und in Rechnung gestellt.
D. Haftung und Verfügbarkeit
1.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung von Centralregister Mediation gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche oder Rechte der WBE:
- wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Centralregister Mediation oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Centralregister Mediation eine Garantie übernommen hat,
- die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Centralregister Mediation einschließlich, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.
1.2. Centralregister Mediation haftet bei lediglich fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), d.h. von Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Centralregister Mediation begrenzt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung von Centralregister Mediation bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.
1.3. Eine Haftung für nicht bestehende Verfügbarkeit der CM-Plattform ist ausgeschlossen. Insbesondere bestehen keine Ansprüche gegen Centralregister Mediation, soweit eine nicht bestehende Verfügbarkeit Auswirkungen auf einen Vertragsschluss oder die Durchführung einer Mediation hat.
E. Laufzeit, Kündigung, Löschung, Sperrung und andere Maßnahmen
1.1. Der Nutzungsvertrag läuft unbefristet ab Freischaltung und ist jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar. Jede Kündigung hat in Textform (E-Mail an info@centralregistermediation.de genügt) zu erfolgen.
1.2. Aus wichtigem Grund ist die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses möglich. Jeder Missbrauch der Plattform Centralregister Mediation gilt als wichtiger Grund in diesem Sinne. Centralregister Mediation ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zuvor eine Stellungnahme der WBE einzuholen.
1.3. Centralregister Mediation ist bei konkretem Anlass berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Integrität der CM-Plattform einzuleiten. Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
- Bitte um kurzfristige Stellungnahme durch die WBE, welche grundsätzlich innerhalb von fünf Tagen zu erfolgen hat;
- Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten der CM-Plattform durch die betroffene WBE;
2. Centralregister Mediation ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten alle Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist die WBE berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
F. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.1. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB steht auf der CM-Plattform zum Abruf. Centralregister Mediation ist nicht verpflichtet, ältere Versionen zu speichern oder bereitzuhalten.
1.2. Centralregister Mediation ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden per E-Mail spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der /die MediatorIn der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
2. Die Plattform Centralregister Mediation steht im Dienste der Mediation. Alle Nutzer der CM-Plattform sind aufgerufen, Verbesserungsvorschläge zu machen, Ideen einzubringen und Kritik zu äußern. Centralregister Mediation wird alle Beiträge berücksichtigen und bemüht sein, das Machbare umzusetzen, um die CM-Plattform immer besser zu machen. Es bleibt daher vorbehalten, auf der CM-Plattform Änderungen vorzunehmen.
3. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von Centralregister Mediation unbestritten sind.
4. Ansprüche gegen Centralregister Mediation dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und / oder des Nutzungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen und / oder des Nutzungsvertrags nicht berührt.
6. Alle Rechtsverhältnisse, denen diese AGB zugrunde liegen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
7. Mit Kaufleuten wird Mülheim an der Ruhr als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Vor Beschreiten des Rechtswegs ist zwingend ein Einigungsversuch mittels Mediation durchzuführen. Die Bitte um Durchführung einer Mediation ist der Gegenseite schriftlich zuzuleiten. Kann binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des Schreibens kein(e) Mediatior(in) und/oder kein Termin gefunden werden, gilt der Versuch als gescheitert. Gleiches gilt, wenn die Mediation zwar begonnen wird, innerhalb einer Frist von zwei Monaten aber das Abfassen einer schriftlichen Mediationsvereinbarung nicht gelingt.
Essen, März 2017