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Mediation und andere Verfahren

In einem Konfliktfall gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Klärung. In der folgenden Übersicht erkennen Sie die verschiedenen Ebenen und die Bezeichnung der hier genutzten Verfahren.

Mediation und andere Verfahren

Außergerichtlich:         1. Verhandlung
                                    2. Vermittlung durch einen Mediator
                                    3. Schlichtung

Gerichtsnah:               4. Güte- und Schiedsverfahren durch anerkannte Schiedspersonen
                                    5. Mediation in Strafverfahren (gerichtsanhängiges, ruhendes Verfahren)

Bei streitigen Verfahren beispielsweise vor einem Familiengericht kann es ebenso sein, dass Themen wie Umgangsregelungen für die Kinder, die vor Gericht nicht beurteilt werden, während des Verfahrens an außergerichtliche Mediatoren gegeben werden.

Gerichtlich:                 6. Güterichterverfahren (gerichtsanhängiges, ruhendes Verfahren)
                                   7. Verfahren vor dem Streitrichter

 

Der Güterichter kann sich jeder Methode der Vermittlung bedienen. Häufig wenden diese speziell daraufhin weitergebildete Richter die Mediation an.

Die Mediation im Rahmen des Güterichterverfahrens hat für die Beteiligten einige Vorteile:

  • Für Mediationen stehen häufig kurzfristig Termine zur Verfügung. Es entfallen zeitliche Aufwendungen für Schriftsätze.
  • Alle Interessen der Konfliktparteien stehen im Mittelpunkt. Die Reduktion auf justiziable Aspekte des Konfliktes entfällt.
  • Die Konfliktparteien bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird.
  • Die Mediation ist vertraulich. Informationen fließen auch nicht bei Abbruch in das streitige Verfahren.
  • Die gemeinsam getroffene Regeln erezugen eine hohe Akzeptanz und helfen den Konfliktparteien, Folgekonflikte zu vermeiden.

 

Der Güterichter erteilt den Beteiligten in der Mediation keinen Rechtsrat und nimmt auch keine rechtliche Bewertung vor.

Für eine Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Haben Sie einen beratenden Anwalt an Ihrer Seite, fallen für diesen die üblichen anwaltlichen Gebühren an wie bei einer gerichtlichen Erörterung und einem nachfolgenden Vergleich.

Während des Güterichterverfahrens ruht das streitige Gerichtsverfahren. Ist die Vermittlung erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und – wenn erwünscht – auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das Gerichtsverfahren wird beendet. Führt das Güterichterverfahren jedoch nicht zu einer Einigung, wird das streitige Gerichtsverfahren fortgesetzt. Informationen aus dem güterichterlichen Verfahren werden nicht weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweils zuständigen Gerichte und Landesjustizministerien.

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