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Rechtschutz und Mediation

Versicherungsunternehmen haben die Mediation als Leistungsbestandteil schon seit vielen Jahren in ihrem Angebot. Die Vorteile eines im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen schnelleren und günstigeren Verfahren sprechen für sich.

Rechtschutz und MediationDie Angebote der Versicherer sind jedoch unterschiedlich. Achten Sie darauf, dass die Versicherung sie den Mediator selbst wählen lässt und nicht ein telefonischer Vergleich durchgeführt werden kann. Das Mediationsgesetz regelt ebenso die Unabhängigkeit eines Mediators von den beteiligten Parteien. Ein von der Versicherungsgesellschaft beauftragter Mediator ist nicht unbedingt als unabhängig zu bezeichnen.

Verfügen Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung und ebenfalls nicht über die finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit, besteht für gerichtliche Verfahren die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Prozesskostenhilfe. Diese Möglichkeit wird auf politischer Ebene zurzeit auch für die Mediation diskutiert, sie steht jedoch noch nicht zur Verfügung.

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